Zum Hauptinhalt springen

Grundschule Klosterbergen

Service / Downloads

Anmeldung

Erstklässler-Anmeldung zum neuen Schuljahr :Die Grundschule Klosterbergen veranstaltet jährlich vor den Herbstferien einen „Elterninformationsabend zur Einschulung“. Eltern erhalten an diesem Abend Informationen über die Grundschule Klosterbergen sowie zu den Angeboten der Betreuungsinsel (betreute Grundschule). Familien, deren Kinder im Einzugsgebiet der Grundschule Klosterbergen wohnen, erhalten postalisch die Unterlagen zum Anmeldeverfahren. Alle anderen Familien und Eltern von Kann-Kindern erhalten auf dem Informationsabend weiterführende Informationen zum Schulwechsel, bzw. zum gesonderten Anmeldeverfahren.

Schulanmeldung (Umzug)Bei Zuzug in die Gemeinde Reinbek können Sie Ihr Kind an einer Reinbeker Schule anmelden. Dazu wenden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der zuständigen Schule, um alle Modalitäten abzuklären und einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass für Kinder mit keinen oder nur geringen Deutsch-Kenntnissen eine Beschulung an einem DaZ-Zentrum vorgesehen ist.

Für die Anmeldung benötigen Sie:- den ausgefüllten Anmeldebogen mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten- die Geburtsurkunde- ein Lichtbild Ihres Kindes für die Schülerakte- einen vollständigen Masernschutz-Nachweis Ihres Kindes- ggf. eine Meldebescheinigung- ggf. vorhandene Berichte zur Entwicklung Ihres Kindes


Schulübergang

Die Grundschulzeit Ihrer Kinder endet nach der vierten Klasse mit dem Wechsel an eine weiterführende allgemeinbildende Schule. Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind die Schulübergangsempfehlung, sowie den gesiegelten Anmeldeschein, für die weiterführende Schule in einem geschlossenen Umschlag.

Die Schulübergangsempfehlung wird in der Zeugniskonferenz von allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften beschlossen. In die Schulübergangsempfehlung gehen folgende Aspekte ein:

  • Die fachlichen Leistungen im ersten Schulhalbjahr von Klasse 4
  • Das Lern- und Sozialverhalten
  • Die allgemeine Entwicklung Deines Kindes

In Schleswig-Holstein enthält die Schulübergangsempfehlung die folgenden Möglichkeiten:

  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium oder Gemeinschaftsschule

Es folgt die verpflichtende Beratung zum Schulübergang. Das Ministerium sieht dazu vor, dass die Eltern mit ihren Kindern zum Gespräch erscheinen. Die Klassenlehrkräfte legen Ihnen ihre Einschätzung dar, stehen für Fragen zur Verfügung und beraten wie in jedem Gespräch zur Lernentwicklung Ihres Kindes.

Manche Familien sehen dies anders und versuchen, die Lehrkräfte von ihrer Meinung zu überzeugen. Nehmen Sie davon bitte Abstand. Wir haben unsere Entscheidung in der Konferenz gemeinsam getroffen und festgeschrieben. Eine Änderung der Schulübergangsempfehlung erfolgt nicht.

Nach der Beratung sind Sie aufgefordert, Ihr Kind an der weiterführenden Schule anzumelden. Dazu füllen Sie bitte den Anmeldeschein komplett aus und vereinbaren einen Anmeldetermin bei der gewünschten (Erstwunsch) Schule. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Bitte beachten Sie bei dem Ausfüllen des Anmeldescheins, dass es sinnvoll ist einen Zweitwunsch einzutragen. Sollte Ihr Kind nicht an der Erstwunsch-Schule angenommen werden, wird die Anmeldung automatisch weitergereicht an die Zweitwunsch-Schule. Sollten Sie keinen Zweitwunsch eingetragen haben, müssen Sie im Falle einer Ablehnung an der Erstwunsch-Schule selbst die Anmeldeunterlagen an die Zweitwunsch-Schule übermitteln. Wie Sie dem Terminplan entnehmen können, ist der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum sehr kurz.

Für weitere Informationen rund um die Schulübergangsempfehlung, das Anmeldeverfahren und den Schulübergang stellen wir Ihnen nachfolgend diverse Informationen und Publikationen zum Download, sowie weiterführende Links bereit.

Informationen und Publikationen zum Download