Leistungsbewertung


An der Grundschule Klosterbergen werden in der Eingangsphase die Kompetenzerweiterungen der Kinder erfasst und dokumentiert. 

 

Klasse 1 (1.Halbjahr)

Lernentwicklungsgespräch mit Eltern und Kind.

Die Kinder erhalten kein Zeugnis. Ihre Lernentwicklung wird von den Lehrkräften dokumentiert und in einem persönlichen Gespräch erläutert.

 

Klasse 1 (2. Halbjahr) und Klasse 2

Zeugnis mit Komptenzraster zum Arbeits- und Sozialverhalten, sowie zu den einzelnen fachlichen Kompetenzbereichen. Im ersten Halbjahr können Zeugnisinhalte gestrichen werden, sofern sie noch nicht im Unterricht behandelt wurden.

 

Klasse 3 und 4

Zeugnis mit Komptenzraster zum Arbeits- und Sozialverhalten und Fachnoten. Es können Fachbemerkungen angeführt werden.

 

Noten

Gemäß Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO) vom 18. Juni 2018 werden die Noten 1 bis 6 erteilt.

1: Die Note „sehr gut“ (1) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen in besonderem Maße entsprechen.

2: Die Note „gut“ (2) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entsprechen.

3: Die Note „befriedigend“ (3) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen entsprechen.

4: Die Note „ausreichend“ (4) soll erteilt werden, wenn die Leistungen zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen noch entsprechen.

5: Die Note „mangelhaft“ (5) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, jedoch erkennen lassen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6.: Die Note „ungenügend“ (6) soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

An der Grundschule Klosterbergen gilt für benotete Leistungsnachweise in Klasse 3 und 4 folgender Prozentschlüssel:

1: 100% - 95%

2: 94% - 85%

3: 84% - 70%

4: 69% - 50%

5: 49% - 25%

6: 24% - 0%

 

Die Gewichtung von mündlicher und schriftlicher Lesitung beträgt 60% zu 40%.

Unter einer schrifltichen Leistung sind nur schriftliche Klassenarbeiten zu verstehen. Klassenarbeiten werden in den Fächern Mathematik und Deutsch verbindlich geschrieben.

Die mündliche Leistung umfasst alle weiteren Beiträge der Schülerinnen und Schüler, wie z.B. die Mitarbeit am Unterrichtsgeschehen, Wortbeiträge, Umsetzung von schriftlichen Arbeitsaufträgen, Umsetzung von mündlichen Arbeitsaufträgen, Impulse im Unterricht, Tests usw.

Hausaufgaben gehören nicht dazu, da sie u.a. nicht als hundertprozentige Eigenleistung der Kinder gewertet werden können.