Schulübergang


Die Grundschulzeit Ihrer Kinder endet nach der vierten Klasse mit dem Wechsel an eine weiterführende allgemeinbildende Schule. Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind die Schulübergangsempfehlung, sowie den gesiegelten Anmeldeschein, für die weiterführende Schule in einem geschlossenen Umschlag.

Die Schulübergangsempfehlung wird in der Zeugniskonferenz von allen in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften beschlossen. In die Schulübergangsempfehlung gehen folgende Aspekte ein:

  • Die fachlichen Leistungen im ersten Schulhalbjahr von Klasse 4
  • Das Lern- und Sozialverhalten
  • Die allgemeine Entwicklung Deines Kindes

 

In Schleswig-Holstein enthält die Schulübergangsempfehlung die folgenden Möglichkeiten:

  • Gemeinschaftsschule
  • Gymnasium oder Gemeinschaftsschule

 

Es folgt die verpflichtende Beratung zum Schulübergang. Das Ministerium sieht dazu vor, dass die Eltern mit ihren Kindern zum Gespräch erscheinen. Die Klassenlehrkräfte legen Ihnen ihre Einschätzung dar, stehen für Fragen zur Verfügung und beraten wie in jedem Gespräch zur Lernentwicklung Ihres Kindes.

Manche Familien sehen dies anders und versuchen, die Lehrkräfte von ihrer Meinung zu überzeugen. Nehmen Sie davon bitte Abstand. Wir haben unsere Entscheidung in der Konferenz gemeinsam getroffen und festgeschrieben. Eine Änderung der Schulübergangsempfehlung erfolgt nicht.

 

Nach der Beratung sind Sie aufgefordert, Ihr Kind an der weiterführenden Schule anzumelden. Dazu füllen Sie bitte den Anmeldeschein komplett aus und vereinbaren einen Anmeldetermin bei der gewünschten (Erstwunsch) Schule. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Bitte beachten Sie bei dem Ausfüllen des Anmeldescheins, dass es sinnvoll ist einen Zweitwunsch einzutragen. Sollte Ihr Kind nicht an der Erstwunsch-Schule angenommen werden, wird die Anmeldung automatisch weitergereicht an die Zweitwunsch-Schule. Sollten Sie keinen Zweitwunsch eingetragen haben, müssen Sie im Falle einer Ablehnung an der Erstwunsch-Schule selbst die Anmeldeunterlagen an die Zweitwunsch-Schule übermitteln. Wie Sie dem Terminplan entnehmen können, ist der dafür zur Verfügung stehende Zeitraum sehr kurz.

Für weitere Informationen rund um die Schulübergangsempfehlung, das Anmeldeverfahren und den Schulübergang stellen wir Ihnen nachfolgend diverse Informationen und Publikationen zum Download, sowie weiterführende Links bereit.

 

Link zum Ministerium zum Thema „Welche Schule für mein Kind?“

schleswig-holstein.de - Schulsystem - Welche Schule für mein Kind? - Informationen zum Übergang an die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

 

 

Informationen und Publikationen zum Download